Einreise für Touristen in Slowenien ab sofort wieder möglich
STA, 26. Mai 2020 – Die slowenische Regierung hat die Quarantäneanforderung für Staatsangehörige der EU und der Schengen-Zone um neue Ausnahmen erweitert, die es Staatsangehörigen aus der gesamten EU ermöglichen, als Touristen in das Land einzureisen, sofern sie eine Buchungsbestätigung haben. Gleiches gilt für Eigentümer von Immobilien in Slowenien.
Nach den neuesten Vorschriften müssen Staatsangehörige der EU und der Schengen-Zone bei ihrer Ankunft 14 Tage lang unter Quarantäne gestellt werden, es sei denn, sie haben Anspruch auf 17 Ausnahmen.
Die meisten Ausnahmen gelten für geschäftliche Zwecke. Dazu gehören Touristen mit Buchungsbestätigung und Personen, die Immobilien, Boote oder Flugzeuge in Slowenien besitzen (zusammen mit ihren Familienmitgliedern), tägliche grenzüberschreitende Pendler, internationale Spediteure und Personen, die für dringende Dienstleistungen eingestellt wurden (in den Bereichen Energie, Gesundheitswesen, Transport- und Versorgungsleistungen).
Sollten Sie noch keine Buchungsbestätigung von uns erhalten haben, oder eine ältere Buchungsbestätigung haben, senden wir Ihnen gerne eine Buchungsbestätigung für Ihren Segeltörn zu.
Ihr Team Activesail