An dieser Stelle möchten wir Dich über das Gütesiegel QAW Qualität in der Wassersport Ausbildung informieren. Um ein Gütesiegel in der Wassersport Ausbildung zu schaffen, haben sich die drei Wassersportverbände
♦ DMYV – Deutscher Motoryachtverband e.V.
♦ VDS – Verband Deutscher Sportbootschulen e.V.
♦ VDWS – Verband Deutscher Wassersport Schulen e.V.
zur Arbeitsgemeinschaft QAW Qualität in der Wassersport Ausbildung zusammenmmengeschlossen.
Zweck des Zusammenschlusses ist es, einen nach einheitlichen Kriterien vergebenen gemeinsamen Qualitätsstandard für die angeschlossenen Ausbildungsbetriebe zu gewährleisten. Dadurch soll dem Wassersport Interessierten Kunden eine Entscheidungshilfe bei der Auswahl einer qualifizierten Ausbildungsstätte ermöglicht werden.
Gleichzeitig dient die erhöhte Transparenz der Abgrenzung gegenüber den undurchschaubaren, verwirrenden und damit unzumutbaren Offerten von nicht organisierten und unqualifizierten Anbietern.
Bei Wassersport Ausbildungsangeboten, welche verdächtig billig erscheinen, bitte Augen auf. Versteckte Kosten können für Sie zur Falle werden. Deshalb – ein Qualitätsvergleich lohnt sich.
Wir beraten Dich gerne zu allen Wassersport Fragen unter Telefon 0911 78 53 39
Gerade in einem so sensiblen Bereich wie der Wassersport Ausbildung, hat „Geiz ist Geil“ nichts verloren. Du wirst als Schiffsführer eine sehr große Verantwortung für Deine Crew, Schiff und nicht zuletzt auch für sich selbst übernehmen müssen. Um dieser Verantwortung gerecht werden zu können, benötigst Du eine solide und gute Ausbildung.
Professionelle Wassersport Ausbildung bringt Sicherheit im Umgang mit der Yacht und somit auch Sicherheit für die Besatzung. Hierfür benötigt es aber eines geschulten Ausbilders mit entsprechender Qualifikation. Diese Qualifikation unserer Sportboot- und Segelausbilder zu gewährleisten, ist uns ein großes Anliegen.
Unsere Sportboot und Segellehrer / Prüfer nehmen regelmäßig an Weiterbildungsseminaren des Verband Deutscher Sportbootschulen VDS an der Sporthochschule Köln und des Deutschen Motor Yacht Verbands in Duisburg, sowie vielen weiteren Lehrgängen teil.
Um im ACTIVESAIL Team als Ausbilder tätig werden zu können, sind neben den entsprechenden Sportboot, Segelscheinen und Funkzeugnissen, folgende Qualifikationen notwendig.
- Motorboot Ausbilder Lizenz des Deutscher Motor Yacht Verband DMYV
- Segellehrer und Prüfer Lizenz des Verbands Deutscher Sportbootschulen VDS
- Segelprofi Lizenz Verband Deutscher Sportbootschulen VDS
- Segellehrer Lizenz Deutscher Segler Verband DSV
- Staatlich anerkannte Ausbildungs- und Prüfungsgenehmigung Seenotsignalmittel SKN
- Jährliche Teilnahme VDS Seminar Sporthochschule Köln
- Jährliche didaktische Weiterbildung im Bereich Motorboot Ausbildung DMYV in Duisburg
Zusätzlich finden ständig firmeninterne Seminare statt, in welchen wir Ausbildungstrukturen an Neuerungen anpassen und in unsere Lehrgänge und Kurse einfließen lassen.
Diese Qualitätsniveau wird ein „Hobby Ausbilder, Vereinsausbilder oder auch Autofahrlehrer der nur einmal im Jahr einen Kurs abhält, nicht erreichen können.
Wir möchten Dich vor Enttäuschungen in Deiner Sportboot & Segel Ausbildung bewahren. Du hast ein Recht auf qualitativ hochwertige Ausbildung durch kompetente und geschulte Wassersport Fachausbilder.
Bitte achte bei der Auswahl Deiner Sportboot- und Segelschule auf das QAW Qualität in der Wassersport Ausbildung Gütesiegel.
Wir freuen uns, Dich an Bord begrüßen zu dürfen.
QAW Qualität in der Wassersport Ausbildung
„ActiveSail Ausbildung – Erfolgsgarantie“
Alle personalisierten Theoriekurse sowie Segeltörns zum VDS Segelschein Yacht und Sportküstenschiffer Schein SKS erhalten unsere ACTIVESAIL Ausbildung – Erfolgsgarantie. Was bedeutet die ACTIVESAIL Erfolgsgarantie? Alle ACTIVESAIL Personalisierte Theoriekurse welche reserviert und bezahlt sind, können im Zeitraum von sechs Monaten ab Beginn des Theorie Lehrgangs kostenfrei weiter besucht werden. Unsere Activesail Praxis Ausbildung – Erfolgsgarantie gilt für einen Prüfungstörn zum VDS Segelschein Yacht und SKS. Sollte wieder erwarten, kein Praxis Prüfungserfolg bei einem unserer VDS oder SKS Prüfungstörns gegeben sein, kann dieser Prüfungstörn einmal kostenfrei bei einem anderen Prüfungstörn mit einer freien Koje belegt werden. Lediglich die Anreise, Bordkasse und Prüfungsgebühr sind von dieser Regelung ausgenommen. Ein faires Angebot, wie wir meinen.
Die Qualitätsstandards in der QAW Qualität in der Wassersport Ausbildung
1. Schule – Formelle Voraussetzungen
- Die Schule muss sich auf wirtschaftlich gesicherter Grundlage befinden, die Eigentumsverhältnisse nachweisen sowie die gewerbe- und steuerrechtlichen Voraussetzungen eines Unternehmens erfüllen. Dies gilt nicht für gemeinnützige Vereine.
- Die Schule muss eine ausreichende Haftpflichtversicherung nachweisen.
- Jede Schule muss sich eindeutig als Verbandsschule darstellen.
- Die Schule verpflichtet sich, die Ausbildung zum Erwerb der amtlichen Sportbootführerscheine entsprechend den gültigen Verordnungen und Durchführungsrichtlinien durchzuführen.
- Die Schule verpflichtet sich, die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb der freiwilligen Befähigungsnachweise und Zertifikate nach den Vorschriften des jeweiligen Verbandes durchzuführen.
2. Schule – Materielle Voraussetzungen
- Die Schule verfügt über einen geeigneten Raum für Theorieunterricht.
- Es müssen ausreichende Umkleidemöglichkeiten und sanitäre Anlagen vorhanden sein.
- Das für den Ausbildungsbetrieb notwendige Schulungsmaterial muss optisch ansprechend gelagert und präsentiert werden.
- Die Schule muss als Schulbetrieb zu erkennen sein.
3. Schulleitung – Personelle Voraussetzungen
- Für die Leitung der Schule müssen die jeweils notwendigen Lizenzen der Mitgliedsverbände nachgewiesen werden.
- Die Ausbildungsstätte muss über eine, ihrem Schüleraufkommen angemessene Zahl an Ausbildern verfügen.
- Mindestens der Ausbildungsleiter für die jeweils angebotene Wassersportart muss im Besitz einer gültigen Ausbildungslizenz sein.
- Schulen die über mehrere Niederlassungen verfügen, müssen diese Voraussetzungen an jeder Niederlassung erfüllen.
4. Unterrichtsausstattung
- Die Ausbildungsstätte muss für alle am Standort angebotenen Kurse eine angemessene Zahl an Ausbildungsbooten bzw. einen entsprechenden Boardpark vorweisen. Alle Boote und Sportgeräte sollen von Bauart, Größe und den Manövereigenschaften für die Bewerber gut zu beherrschen sein.
- Ausbildungsboote müssen die Anforderungen der Sportbootführerscheinverordnungen und sonstigen einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen in der jeweils aktuellen Fassung erfüllen.
- Für sämtliche Ausbildungsboote ist der Abschluss von Haftpflichtversicherungen nachzuweisen.
- Wenn es die rechtlichen Bedingungen oder die Besonderheiten des Reviers erfordern, muss ein motorbetriebenes Rettungsfahrzeug zur Verfügung stehen (beim Kitesurfen immer notwendig außer bei Stehrevieren).
- Für die Ausbildung auf dem Wasser und die Vermietung stehen Schwimmwesten in ausreichender Zahl zur Verfügung.
5. Lehrmittel
- Schulungsmaterial nach den gültigen Lehrplänen bzw. Ausbildung auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften.
- Hilfsmittel zur Stoffvermittlung wie Modelle, Tafel oder Flipchart, Beamer, Overheadprojektor, Videos, Kartenständer.
- Soweit es für das Ausbildungsziel notwendig ist, sollten vorhanden sein: Verkehrs- und Sicherheitsvorschriften, Seekarten und -bestecke, See- und Hafenhandbücher, Tidenkalender, Bekanntmachungsmedien z.B. „Nachrichten für Seefahrer“ (NfS) oder „Bekanntmachungen für Seefahrer“ (BfS), elektronische Navigationshilfen, Funkgeräte (nur bei Funkausbildung).
- Knotentafeln und Tauwerk zum Üben.