Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Die Rechtsgrundlage zum Sportboot fahren, Funkzeugnis und Segeln

Liebe Wassersportfreunde,

hier die neueste Entwicklung zum Corona Shutdown und der Corona Maßnahmen Lockerung in Bayern und Slowenien.

Inland

Die Wassersport Fachverbände DMYV und DSV stehen mit dem Innen- und Gesundheitsministerium in Bayern in sehr engem Gesprächskontakt. Sicherlich wird eine Lockerung der Corona Maßnahmen nicht vor dem 04.05.2020 zur erwarten sein. Hier wird es der öffentliche Druck sein, welcher schon jetzt den Kultusminister veranlasst, hat die Abiturklassen wieder unter den Hygiene Schutzmaßnahmen in die Schule zu lassen.

Wir sind vorsichtig optimistisch, dass im Zuge der allgemeinen Lockerungen auch der Sportbootbereich im Mai wieder langsam anläuft.

Dies gilt erstmal für Bayern. Andere Küsten Bundesländer sind schon einen Schritt weitergegangen und lockern schon zum 27.04.2020.

Ausland / Slowenien

Die Möglichkeit Segelausbildung in der Adria (Slowenien, Kroatien und Italien) wird auch abhängig sein vom Lockerungsfahrplan in Österreich und Deutschland. Hier wird zumindest von österreichischer Seite aus  darüber nachgedacht, die Reisebeschränkungen für Urlauber zu lockern, so das die Anfahrt aus Deutschland zu unserem Stützpunk in Izola / Slo. dann nur noch vor den slowenischen Behörden abhängt. Diese beobachten, wie Kroatien auch, wie schon gesagt, sehr stark die politischen Entscheidungen Österreich und Deutschland.

Eine Reisewarnung des auswärtigen Amts besteht für Österreich, Slowenien und Kroatien zur Zeit nicht, aber die Einreise für nicht slowenische Staatsbürger und Personen ohne Wohnsitz in Slowenien ist nach wie vor nicht möglich.

Botschaft Lubljana – Stand 20.04.2020

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