Corona Info Aktuell – Einreise Slowenien 14.04.2020

Liebe Segler, an dieser Stelle die neuesten Bestimmungen für Slowenien – Stand 14.04.2020
Für Slowenien besteht eine grundsätzliche Quarantänepflicht bei Einreise. Deutsche Staatsangehörige, die nach Slowenien einreisen, müssen sich unmittelbar nach Einreise in eine mindestens 7-tätige Quarantäne an ihrer Wohnsitzadresse in Slowenien begeben. Verfügt der deutsche Staatsangehörige über keinen Wohnsitz in Slowenien, wird die Einreise verweigert. Bei Verstoß gegen die Quarantänepflicht droht ein Bußgeld in Höhe von 400,- EUR. Für Personen, die unmittelbar und auf dem kürzesten Weg durch Slowenien durchreisen, besteht keine Quarantänepflicht; über weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht informiert die slowenische Regierung auf Ihrer Webseite.
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