Kroatien im Schengen Raum
Keine Grenzkontrollen (Ein- und Ausklarieren ) mehr bei Einreise / Ausreise nach / von einem Land des Schengen Raum.
Grenzkontrollen hängen ab Januar davon ab, ob eine Schengen-Außengrenze überschritten wird
Dabei hänge die Verpflichtung zur Durchführung von Grenzkontrollen in erster Linie davon ab, ob es sich um das Überschreiten der Außengrenze, also der Ein-/Ausreise aus/in Drittstaaten oder aus/in Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums handele; die Staatsangehörigkeit und Flagge eines Schiffes habe dabei generell keinen Einfluss auf die Pflicht zur Durchführung von Grenzkontrollen.
Wörtlich heißt es in der Stellungnahme des kroatischen Innenministeriums: „Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, die sich an Bord eines Sport- und Freizeitschiffes befinden, das von einem Hafen in einem Mitgliedsstaat des Schengen-Raums ankommt oder abfährt, unterliegen keiner Grenzkontrolle und dürfen einen Hafen betreten, der kein Grenzübergang im Sinne von Anhang VI. Punkt 3.2.4 der Verordnung (EU) 2016/399 ist“.
Für Sportskipper entfallen ab 1.1.2023 die Grenzkontrollen auf dem kroatischen Seegebiet
Somit entfallen – wie für die Autofahrer an den Landgrenzen zum Schengen-Neumitglied Kroatien – auch für Sportskipper die Grenzkontrollen, wenn sie auf dem Wasserweg ein- oder ausreisen wollen. Voraussetzung: die Yacht muss sich innerhalb des Schengen-Raumes bewegen.
Etwas anderes gelte nur für Yachten, welche aus einem Drittland kommen: diese Schiff seien „verpflichtet, auf dem kürzesten üblichen Wasserweg einzulaufen, ausgenommen den Hafen, an dem der internationale Grenzübergang für den Personenverkehr im Seeverkehr geöffnet ist“, so das kroatische Innenministerium.
Kroatien im Schengen Raum bedeutet –
Das Ein- / Ausklarieren ist nicht mehr notwendig bei Ausbildungstörns zum Sportküstenschiffer Schein / Sportseeschiffer Schein.